Wir beraten und vertreten bundesweite im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht, insbesondere zu folgenden Themenschwerpunkten:
| Betriebsübergänge, Outsourcing, Umstrukturierungen, Umwandlungen und Betriebsänderungen, auch in der Insolvenz | |
| Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen, Überleitungs- und Rationalisierungsschutzabkommen, Transferleistungen der BfA (z.B. Transfersozialpläne, Outplacement, Beschäftigungsgesellschaften) | |
| Implementierung von variablen Vergütungsmodellen sowie von Modellen zur Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmenserfolg, Prämien- & Provisionssystemen, Gratifikation | |
| Implementierung von Kompetenzmodellen und Mitarbeiterbeurteilungs- und entwicklungsmodulen | |
| bei der Einführung und Umsetzung von Ethikrichtlinien (Code of Conduct), Compliancevorschriften und Corporate Governance | |
| Verhaltens- & Leistungskontrollen von Mitarbeitern, auch Mithilfe technischer Einrichtungen zur Verhaltenskontrolle und Personalbeurteilung | |
| Implementierung von diversen Arbeitszeitmodellen | |
| Sachverständige Beratung bei der Einführung und Umsetzung von Kurzarbeit | |
| Durchführung von Einigungsstellen und Beschlussverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren | |
| Kündigungsschutzverfahren, Teilzeit, befristete Arbeitsverträge, Elternzeit | |
| Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellung, Eingruppierung, Versetzung, Umgruppierung und Kündigungen und Abmahnungen | |
| Aufhebungs- und Abwicklungsverträge | |
| Leitende Angestellte | |
| Arbeitsvertragsgestaltung und Beratung bei deren Abschluss, Gestaltung und Beendigung, Arbeitszeugnisse | |
| Arbeitnehmerüberlassung | |
| Diskriminierungstatbestände nach dem AGG | |
| Beratung zu Geschäftsführerverträgen, Vorstandsverträgen | |
| Beratung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat | |
| Beratung von Betriebsräten, Gesamt- und Konzernbetriebsräten und Personalräten in allen Bereichen der Mitbestimmung | |
| Tarifrecht |