Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten bundesweite im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht, insbesondere zu folgenden Themenschwerpunkten:

Betriebsübergänge, Outsourcing, Umstrukturierungen, Umwandlungen und Betriebsänderungen, auch in der Insolvenz
Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen, Überleitungs- und Rationalisierungsschutzabkommen, Transferleistungen der BfA (z.B. Transfersozialpläne, Outplacement, Beschäftigungsgesellschaften)
Implementierung von variablen Vergütungsmodellen sowie von Modellen zur Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmenserfolg, Prämien- & Provisionssystemen, Gratifikation
Implementierung von Kompetenzmodellen und Mitarbeiterbeurteilungs- und entwicklungsmodulen
bei der Einführung und Umsetzung von Ethikrichtlinien (Code of Conduct), Compliancevorschriften und Corporate Governance
Verhaltens- & Leistungskontrollen von Mitarbeitern, auch Mithilfe technischer Einrichtungen zur Verhaltenskontrolle und Personalbeurteilung
Implementierung von diversen Arbeitszeitmodellen
Sachverständige Beratung bei der Einführung und Umsetzung von Kurzarbeit
Durchführung von Einigungsstellen und Beschlussverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren
Kündigungsschutzverfahren, Teilzeit, befristete Arbeitsverträge, Elternzeit
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellung, Eingruppierung, Versetzung, Umgruppierung und Kündigungen und Abmahnungen
Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
Leitende Angestellte
Arbeitsvertragsgestaltung und Beratung bei deren Abschluss, Gestaltung und Beendigung, Arbeitszeugnisse
Arbeitnehmerüberlassung
Diskriminierungstatbestände nach dem AGG
Beratung zu Geschäftsführerverträgen, Vorstandsverträgen
Beratung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat
Beratung von Betriebsräten, Gesamt- und Konzernbetriebsräten und Personalräten in allen Bereichen der Mitbestimmung
Tarifrecht